Die in der kalten Jahreszeit nicht benötigten Leitungen und Anschlüsse (z. B. im Garten oder in unbewohnten oder frostgefährdeten Räumen) sind abzusperren und vollständig zu entleeren. Die entsprechenden Entleerungsventile sollten ständig geöffnet bleiben. Besonders gefährdete Leitungsteile, die wegen der Wasserversorgung nicht entleert werden können, wie z. B. Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler, sind erforderlichenfalls in geeigneter Weise vor Frost zu schützen. Hierzu können Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Schaumstoffe oder ggf. auch spezielle Heizkabel verwendet werden. In Räumen, in denen sich Wasserzähler bzw. Verteilungsleitungen befinden, sollte Luftdurchzug vermieden werden (Fenster verschließen, Türen abdichten, zerbrochene Scheiben ersetzen). Zur Abdeckung von Flächen dienen Strohmatten, Rupfen, Decken, Säcke oder Pappe, möglichst in dicker Schicht. Spalten und Ritzen durch Wülste mit Stroh- und Altpapierfüllung abdichten.
Bei längerer Abwesenheit der Hausbewohner empfiehlt es sich, die Räume leicht auf Temperatur zu halten. Ist dies nicht möglich, sind die Hausleitungen zu sperren und die Leitungen sowie die angeschlossenen Geräte (z. B. Wasserspeicher) zu entleeren.
Der Zugang zum Wasserzähler sowie die Bedienbarkeit von Ventilen oder Absperrhähnen sollte durch die genannten Maßnahmen jedoch nicht behindert werden.