Wasserpreis steigt

Ein zentrales Thema der letzten Verbandssitzung der Pretzabrucker Gruppe am 07.08.2023 war die Vorstellung des Ergebnisses der Gebührenkalkulation für den Zweckverband, welche der Bayerische Prüfungsverband für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erstellte. Da es sich bei der Wasserversorgung um eine kostendeckende Einrichtung handelt, müssen die anfallenden Ausgaben durch die Benutzungsgebühren abgedeckt sein. Im Fall des Zweckverbandes war dies im Zeitraum von 2020 bis 2023 bereits nicht gegeben. In diesem Zeitraum hat sich eine Unterdeckung von 339.000 Euro angehäuft, die nun in die Kalkulation mit eingeflossen ist. Hinzu kommen noch deutliche Steigerungen bei den Betriebs- und Unterhaltskosten, wie Personal, Energie und Material. Dazu erhöhen sich durch die Investitionen der vergangen Jahre die kalkulatorischen Abschreibungen um 40.000 Euro und die kalkulatorischen Zinsen um 20.000 Euro. Um bei all diesen Kostenmehrungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, müssen die Verbrauchsgebühren für das Trinkwasser von derzeit 1,42 €/m³ auf künftig 3,54 €/m³ angehoben werden. Dieser neue Wasserpreis tritt ab 1. Oktober 2023 in Kraft und soll bis 30. September 2027 gelten. Die Höhe der Grundgebühr bleibt unverändert. Die Gebühren werden jährlich in drei Abschlagszahlungen und einer Endabrechnung erhoben. Die Verbandsräte stimmten einstimmig der neuen Gebührensatzung zu.

25 Jahre im Einsatz für das Trinkwasser

Foto, Tobias Reitmeier: Personalleiterin Christine Rank (l.), Vorsitzender Franz Grabinger und Geschäftsstellenleiterin Kathrin Schwarz gratulierten Richard Setzer (2.v.r.) zum 25-jährigen Dienstjubiläum.

Anfang April konnte beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe Richard Setzer für ein viertel Jahrhundert Betriebstreue geehrt werden. Zweckverbandsvorsitzender Franz Grabinger lud hierzu in die Räumlichkeiten der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld ein und würdigte den großen Einsatz und die hervorragende Arbeit über diesen für heutige Arbeitsverhältnisse langen Zeitraum: „Als Wasserwart hat man nicht irgendeinen Job, es geht schließlich um das wichtigste Lebensmittel, das es gibt. Ich bin sehr froh, dass der Zweckverband mit einem zwar kleinen, aber dafür umso vielseitigerem Team aus fachkundigen Mitarbeitern ausgestattet ist, die sich gegenseitig perfekt ergänzen und sich voll mit ihrer Arbeit identifizieren. Das ist ein großes Glück, vielen herzlichen Dank für das Engagement und die Loyalität.“ Neben einer Urkunde und einer Jubiläumsgratifikation durfte auch ein kleines Präsent nicht fehlen. Seitens der Verwaltung gratulierten Geschäftsstellenleiterin Kathrin Schwarz und Personalleiterin Christine Rank.

Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frost schützen

Die in der kalten Jahreszeit nicht benötigten Leitungen und Anschlüsse (z. B. im Garten oder in unbewohnten oder frostgefährdeten Räumen) sind abzusperren und vollständig zu entleeren. Die entsprechenden Entleerungsventile sollten ständig geöffnet bleiben. Besonders gefährdete Leitungsteile, die wegen der Wasserversorgung nicht entleert werden können, wie z. B. Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler, sind erforderlichenfalls in geeigneter Weise vor Frost zu schützen. Hierzu können Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Schaumstoffe oder ggf. auch spezielle Heizkabel verwendet werden. In Räumen, in denen sich Wasserzähler bzw. Verteilungsleitungen befinden, sollte Luftdurchzug vermieden werden (Fenster verschließen, Türen abdichten, zerbrochene Scheiben ersetzen). Zur Abdeckung von Flächen dienen Strohmatten, Rupfen, Decken, Säcke oder Pappe, möglichst in dicker Schicht. Spalten und Ritzen durch Wülste mit Stroh- und Altpapierfüllung abdichten.

Bei längerer Abwesenheit der Hausbewohner empfiehlt es sich, die Räume leicht auf Temperatur zu halten. Ist dies nicht möglich, sind die Hausleitungen zu sperren und die Leitungen sowie die angeschlossenen Geräte (z. B. Wasserspeicher) zu entleeren.

Der Zugang zum Wasserzähler sowie die Bedienbarkeit von Ventilen oder Absperrhähnen sollte durch die genannten Maßnahmen jedoch nicht behindert werden.

Finanzielle Herausforderungen im Fokus bei Verbandssitzung

Das Wasserwerk des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe in Asbach bei Schwarzenfeld.
Foto, Tobias Reitmeier: Das Wasserwerk des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe in Asbach bei Schwarzenfeld.

In der Verbandsversammlung am 29.11.2022 in Schwarzenfeld beschäftigte sich die Pretzabrucker Gruppe mit den Herausforderungen, die es – vor allem in finanzieller Hinsicht – künftig für den Zweckverband zu meistern gilt.

In das Investitionsprogramm für 2023 muss unter anderem die Regenerierung des Brunnen I in Asbach inkl. der Erneuerung der Steigleitungsrohre aufgenommen werden (ca. 27.000 €).  Um die sichere Wasserförderung auch weiterhin gewährleisten zu können, ist der Ankauf einer Ersatzpumpe ebenfalls notwendig (ca. 12.000 €).

Die anstehenden und bereits durchgeführten Maßnahmen, darunter auch die Erneuerung der Hauptwasserleitung und die Erschließung des Baugebietes „Wiegenäcker“ in Altendorf (ca. 627.000 €) können nicht aus bestehenden Eigenmitteln finanziert werden. Die Verbandsräte stimmten daher einer Kreditaufnahme bei der LfA Förderbank Bayern („Infrakredit Kommunal“) in Höhe von 500.000 Euro zu. Die Investitionen in die Wasserversorgung können mit diesem Förderkredit anteilig finanziert werden.

Zusätzlich zu den Investitionen schlagen stark gestiegene Betriebskosten zu Buche, dabei vor allem die Stromkosten. Wie so viele Gemeinden in Bayern hat auch den Zweckverband das Ergebnis der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung hart getroffen. Dieses bezieht sich auf die Jahre 2023 bis 2025 und ist vertraglich bindend. Der Strompreis steigt von 4,8 Cent je Kilowattstunde auf 73,8 Cent im Jahr 2023 ehe er wieder auf 44,8 Cent in 2024 und 37 Cent in 2025 sinkt. Dies bedeutet: Statt bisher 32.000 € Stromkosten sind 2023 dann 160.000 € fällig. In wieweit sich die Strompreisbremse auswirkt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhergesagt werden. Überschlägige Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Wassergebühren um rund 30 Cent allein aufgrund des steigenden Strompreises erhöhen werden. Hinzu kommen noch gestiegene Material- und Personalkosten. Genaue Summen werden im Rahmen der Nach- und Neukalkulation in 2023 ermittelt. Die neue Gebührenordnung soll dann ab 01.10.2023 in Kraft treten. Da die Wasserversorgung zu den kostendeckenden Einrichtungen zählt, besteht die Verpflichtung zur Erhebung kostendeckender Gebühren.

Zwei Großprojekte in Altendorf

Foto, Tobias Reitmeier, v.l.n.r.: Altendorfs Bürgermeister Markus Schiesl, Zweckverbandsvorsitzender Franz Grabinger, Wolfgang Vetter, Geschäftsführer Ingenieurbüro Weiss, Jürgen Obendorfer, Wasserwart der Pretzabrucker Gruppe sowie Martin Dunst, Bauleiter Ingenieurbüro Weiss beim Ortstermin.

Beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe befinden sich derzeit zwei wichtige Projekte in Altendorf in entscheidender Phase. Die Erschließung des neuen Baugebiets „Wiegenäcker“, bei dem der Zweckverband für die Sicherstellung der Wasserversorgung und die Leitungsverlegung bis hin zu den Anschlüssen der Bauplätze zuständig ist, nahm man zum Anlass, um in diesem Zuge auch die Hauptversorgungsleitung durch den Ort zu erneuern. Für beide Aufgaben vertraut man auf die Planung des Ingenieurbüro Weiss – Beraten und Planen GmbH aus Neunburg v. Wald, mit dem man sich kürzlich zu einem Zwischenstandsbericht vor Ort traf. Die neue Hauptwasserleitung verläuft auf einer Länge von rund 1.100 Metern entlang der ehemaligen Bahntrasse am Bayerisch-Böhmischen Freundschaftsradweg und wird überwiegend im Horizontalbohrspülverfahren durch die Firma Haimerl aus Viechtach verlegt. Auch das Pumpenhaus vor Ort wird im Rahmen der Maßnahme derzeit ertüchtigt. Laut Altendorfs Bürgermeister Markus Schiesl sind bereits neun der 16 Bauplätze des neuen Baugebiets verkauft, für das die Firma Seebauer aus Schwarzhofen den Anschluss an das bestehende Ortsnetz ausführt. Zweckverbandsvorsitzender Franz Grabinger freut sich, dass die Maßnahmen im Zeitplan lägen. Der erste „Wiegenäcker“-Bauherr kann nach erfolgreicher Erschließung bereits im Oktober planmäßig mit seinem Hausbau starten.