Ein zentrales Thema der letzten Verbandssitzung der Pretzabrucker Gruppe am 07.08.2023 war die Vorstellung des Ergebnisses der Gebührenkalkulation für den Zweckverband, welche der Bayerische Prüfungsverband für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erstellte. Da es sich bei der Wasserversorgung um eine kostendeckende Einrichtung handelt, müssen die anfallenden Ausgaben durch die Benutzungsgebühren abgedeckt sein. Im Fall des Zweckverbandes war dies im Zeitraum von 2020 bis 2023 bereits nicht gegeben. In diesem Zeitraum hat sich eine Unterdeckung von 339.000 Euro angehäuft, die nun in die Kalkulation mit eingeflossen ist. Hinzu kommen noch deutliche Steigerungen bei den Betriebs- und Unterhaltskosten, wie Personal, Energie und Material. Dazu erhöhen sich durch die Investitionen der vergangen Jahre die kalkulatorischen Abschreibungen um 40.000 Euro und die kalkulatorischen Zinsen um 20.000 Euro. Um bei all diesen Kostenmehrungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, müssen die Verbrauchsgebühren für das Trinkwasser von derzeit 1,42 €/m³ auf künftig 3,54 €/m³ angehoben werden. Dieser neue Wasserpreis tritt ab 1. Oktober 2023 in Kraft und soll bis 30. September 2027 gelten. Die Höhe der Grundgebühr bleibt unverändert. Die Gebühren werden jährlich in drei Abschlagszahlungen und einer Endabrechnung erhoben. Die Verbandsräte stimmten einstimmig der neuen Gebührensatzung zu.